Medizinische Hilfsmittel – Offene Rahmenvereinbarung über Rabatte gemäß § 130a Absatz 8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sogenanntes Zulassungsmodell, für die Blutzuckerteststreifen für das Bundesland Nordrhein-Westfalen
Medizinische Hilfsmittel – Offene Rahmenvereinbarung über Rabatte gemäß § 130a Absatz 8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sogenanntes Zulassungsmodell, für die Blutzuckerteststreifen für das Bundesland Nordrhein-Westfalen
Medical aids – Offene Rahmenvereinbarung über Rabatte gemäß § 130a Absatz 8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sogenanntes Zulassungsmodell, für die Blutzuckerteststreifen für das Bundesland Nordrhein-Westfalen